Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Rechtsanmerkungen 3
Ich möchte dem geneigten Leser auch diese Begebenheit nicht vorenthalten, ist sie doch bezeichnend für unsere
Juristische Kultur. Die Wartezeiten bis zur Verhandlung haben meine Frau und ich auch in der Cafeteria des Welser
Landesgerichts verbracht und so konnten wir einem Gespräch beiwohnen, das zwei Rechtsanwälte direkt am
Nebentisch geführt haben.
RA 1 “Herr Kollege, Sie haben das letzte Mal gewonnen, also bin ich heute dran”.
RA 2 “Selbstverständlich Herr Kollege, aber das nächste Mal wieder ich”.
Wir haben die Herren Rechtsanwälte leider nicht nach deren Namen gefragt, da wir so perplex waren und gar nicht
so schnell reagieren konnten. Die 2 Rechtsverdreher gaben sich nicht einmal die Mühe besonders leise zu
sprechen, woraus ich schließe, dass es ihnen egal war, wenn die Sache auffliegt.
Eigentlich müsste es im eigenen Interesse der Rechtsanwaltsgemeinschaft liegen solche “Kollegen” zu entfernen.
Sieht man sich jedoch die Vorgehensweise der Rechtsanwaltskammer an - ich denke ich bin hier wieder mal das
Beste Beispiel - so wird deutlich dass es so gut wie keine Maßnahmen gegen Rechtsanwälte gibt, die ihre Pflichten
grob verletzt haben.
Vor allem ist es ja für den Anzeigesteller gar nicht möglich zu eruieren was genau entschieden wurde, da dies
wieder im stillen Kämmerlein der Kammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit passiert.
Wenn man nichts zu verbergen hat - das gilt für alle Bereiche der Gesellschaft in der Entscheidungsträger agieren -
kann dies öffentlich übertragen werden. Weshalb geschieht dies nicht?
Weil dann nicht so entschieden werden kann, wie dies gewisse Leute wollen?
Die Gleiche Vorgehensweise gilt auch für die Protokollierung in den Verfahren. Es obliegt dem Richter zu
entscheiden was Prozess relevant ist und was nicht und so wird auch nur das ins Protokoll aufgenommen, was dem
Richter seiner Meinung nach dienlich ist um das von ihm eigentlich im Vorfeld schon gefasste Urteil zu begründen.
Weshalb wird nicht eine Tonbandaufzeichnung des gesamten Verhandlungsgespräch gemacht? So könnte auch
die Berufungsinstanz urteilen und zwar anhand von tatsächlichen Aussagen und nicht vom Urteilenden Richter
diktierten.
Es gibt zwar die Möglichkeit einer sog. Protokollrüge innerhalb von 14 Tagen, aber das bezieht sich nur auf ein
falsches Protokoll d.h. es wurde etwas niedergeschrieben, was so nicht gesagt wurde. Dass etwas gesagt aber
nicht protokolliert wurde kann nicht gerügt werden!
Was meinen Fall betrifft, so wurde so einiges nicht protokolliert, was für die Gegenseite zum Nachteil gewesen
wäre und da frage ich mich einfach. Weshalb?
Eines dürfte jedenfalls klar auf der Hand liegen. Ein Jurist weiß sehr wohl was gesagt oder getan werden darf im
Gegensatz zu einem juristischen Laien - wie mir - und das hätte der Richter ebenfalls berücksichtigen müssen.
Dr. Kurt Waldhör war hier klar im Vorteil mir gegenüber, da er den Richter kannte und auch dessen
“Gepflogenheiten”.
“Zuerst ignorieren sie dich,
dann lachen sie dich aus,
dann bekämpfen sie dich,
dann gewinnst du.”